Fortbildungsunterweisung für Ausbilder und Ausbilderinnen

Fortbildung für Ausbilder und Ausbilderinnen nach § 2 Abs. 3 und 4 der Luftsicherheits-Schulungsverordnung

Jeannette Jacob ConSafEd Kompetenzzentrum

Ansprechpartnerin

Jeannette Jacob

Fortbildungsunterweisung@300x

Zugelassene Ausbilder*innen müssen gemäß § 2 Abs. 3 LuftSiSchulV ab ihrer Zulassung jährlich mindestens eine vierstündige Fortbildungsunterweisung besuchen. Diese Unterweisungen sind vom Luftfahrtunternehmen/ Reglementierten Beauftragten unter Mitwirkung der jeweiligen Führungskräfte durchzuführen. 

Erfolgt nicht spätestens 13 Monate nach der Zulassung und erneut nach spätestens 25 Monaten ein Nachweis über die durchgeführte Fortbildungsunterweisung gegenüber der für die Zulassung zuständigen Luftsicherheitsbehörde, ergeht automatisch der Widerruf der Zulassung.

Fortbildungsunterweisung

Termine: Veranstaltungen

Allgemeines

Fortbildungsunterweisungen für Ausbilder gemäß § 2 Abs. 3 LuftSiSchulV werden durch die Luftfahrtunternehmen bzw. die Reglementierten Beauftragten durchgeführt. Hierbei können sich die Unternehmen durchaus Dritter bedienen, die entsprechende spezielle Lehrgänge anbieten.

Die Vereinigung der Dienstleister an deutschen Flughäfen e.V. VDF bietet auch im Jahr 2023 wieder Fortbildungsunterweisungen für Ausbilder im Bereich Luftsicherheit gemäß §2, Abs. 3 LuftSiSchulV i.V.m. Kapitel 11.5.2 der DVO (EU) 2015/1998 an.  

Unter anderem referiert Jeannette Jacob, zum Thema Erwachsenenpädagogik, Didaktik und Methodik des Lehrens und Lernens. 

Die erste Fortbildungsunterweisung fand am 18. März 2021, die zweite am 10. Juni 2021 statt und wurden im Online-Format durchgeführt. 

Eine weitere Fortbildungsunterweisung wurde für den 30. September 2021 terminiert. Weitere Termine folgen im Jahr 2023. Die Unterweisungen werden online durchgeführt.

Jeannette Jacob
Jeannette Jacob - ConSafEd Kompetenzzentrum- Referentin für den VDF e. V.
Fortbildung

Die Teilnahmegebühr beträgt für Mitglieder 140,00 EUR und für Nichtmitglieder 280,00 EUR zzgl. 19% MWSt. 

Anmeldungen sind noch nicht möglich. Sie werden nach Terminbekanntgabe formlos erbeten per E-Mail mit dem/der Name(n) der Teilnehmer/innen sowie dem zugehörigen Geburtsdatum. 

Ergänzende Hinweise

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erkennt Fortbildungsunterweisungen auf der Grundlage von § 2 Abs. 3 LuftSiSchulV unter nachstehenden Rahmenbedingungen als geeignete Unterweisung für Ausbilder an: 

  1. Die Unterweisung für Ausbilder soll gemäß LuftSiSchulV unter der Periodizität von einem Jahr erfolgen. Hierbei sollten die Intervalle zwischen den kontinuierlichen Unterweisungen möglichst gleichbleibend sein.
     
  2. Eine Ausbilder-Fortbildungsunterweisung muss mindestens vier Stunden (240 Minuten) dauern, die Anwesenheit der Teilnehmer ist über den gesamten Zeitraum erforderlich. Die Lehrgänge sollen inhaltlich auf die Zielgruppe (z.B. Ausbilder für Sonstiges Personal, Sicherheits- und Luftsicherheitskontrollkräfte) ausgerichtet sein. Eine zeitliche Aufsplittung der Unterweisung ist nicht zulässig.
     
  3. Es wird empfohlen, neben Fachleuten aus der Security mit praktischem Verständnis und Kenntnissen in verschiedenen Bereichen (z.B. Frachtabwicklung, Kontrollmaßnahmen sowie -technik, Versiegelung u.a.), insbesondere erfahrene Ausbilder, die aktiv an der Schulung beteiligt sind und über ein praktisches Verständnis und Wissen bezüglich der gesetzlichen Vorschriften und aktueller Lehrmethoden verfügen, als Vortragende in diese Lehrgänge einzubinden.
     
  4. Nach durchgehender Teilnahme an einer Fortbildungsunterweisung erhält jeder Ausbilder vom Veranstalter eine entsprechende Teilnahmebescheinigung.
     
  5. Für die Gestaltung einer Ausbilder-Fortbildungsunterweisung werden zwei Blöcke mit folgenden Schwerpunkten empfohlen: 
    • Gesetzliche Vorgaben, neue und/oder aktuelle Vorschriften/ Verordnungen sowohl national als auch europäisch; Auffrischung von Kenntnissen der luftsicherheitsgesetzlichen Bestimmungen; Auswirkungen von Änderungen auf die Schulungsinhalte 
    • Erfahrungen und Kenntnisse aus der Praxis (z.B.) Lehren und Lernen, Lehrmethoden, die Rolle des Ausbilders, Vertiefung und Auffrischung von Kenntnissen im Bereich Pädagogik, Didaktik, Methodik des Lehrens/ Lernens, Fachvorträge zum Thema Luftsicherheit, Themen für Fachvorträge; z.B. Verantwortung von Luftsicherheitsbeauftragten, Folgen aus Verstößen gegen rechtliche Vorgaben o.ä. Erfahrungen und/ oder Übungen aus der Praxis (z.B. wie wird verfahren, wenn…)